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Für private Auftraggeber erfolgt eine Vergütung der ärztlich-gutachlich erbrachten Leistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sofern keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden.
Die Honorierung von Gutachtenerstellungen für gesetzliche bzw. öffentlich-rechtliche Auftraggeber ist in einschlägigen Gesetzen und Verordnungen geregelt.
Formulargutachten werden meist mit Pauschalen vergütet; in Auftrag gegebene apparative Untersuchungen werden zusätzlich i.d.R. nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) reguliert.
Copyright:
Prof. Dr. Piper, Meduna-Klinik, 56864 Bad Bertrich, Tel.: 02674 / 182 0, Fax: 02674 / 182
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